Was kostet heute ein KKR an Versicherung?
Wer Ende der 70er ein Kleinkraftrad gefahren hat, erinnert sich sicher noch gut an die hohen Versicherungsprämien. 1200.- DM waren nötig, um das Kleinkraftrad endlich fahren zu dürfen. Heute sieht es wesentlich besser aus, aber vergleichen sollte man immer noch, denn die Versicherungprämien schwanken gewaltig.

Um Problemen bei der Versicherung und auch Zulassung aus dem Wege zu gehen, sollte folgendes eingetragen sein:
Punkt 1: LKRAD MOTORR. BIS 50ccm
Schlüssel Nr.: 0960
ab 2001: 2522.00
Punkt 8: Hubraum 49ccm

Unser autorisierter Partner bei Versicherungsfragen:

Sascha Gruhn, Mobil: 0172-5358640

sascha.gruhn@allianz.de - http://www.coche-allianz.de/
Allianz Generalvertretung Coché
Birkenweiher 9
42651 Solingen

unser Mitglied Sascha
Kleinkraftrad unter € 25.- versichern? Mit den "Kreidler Freunde Norden e.V." kein Problem ! Kleinkraftrad (Fahrzeugalter mind. 30 Jahre): ab 23,09 €

weitere Versicherungen (LKR, Mofa, Rechtsschutzvers. etc.) auf Anfrage.

 
  Wo bekommen ich Ersatzpapiere für mein Mokick?
Betriebserlaubnis
Die org. Betriebserlaubnis verloren?

Das ist bei Kreidler Fahrzeugen kein Problem, wie Ihr neue Papiere bekommt steht in folgendem Artikel auf dieser Seite:

Ersatzpapiere

Oft werde auch "Kopien" angeboten. Diese sind nicht rechtsgültig! Ihr fahrt mit diesen "Papieren" ohne Betriebserlaubnis.

 Ersatzpapiere
Bekomme ich das kleine Nummernschild?
Kleinkraftrad und kleines Nummernschild, das sollte doch eigendlich zusammengehören. Leider sind die Straßenverkehrsämter nicht immer an den Umgang mit Kleinkrafträdern gewöhnt. Daher kommt es oft zu "Unstimmigkeiten". Aber der nette Umgang mit den Sachbearbeitern und folgende Informationen können helfen:

Kraftfahrtbundesamt:

Stellungnahme Kraftfahrt-Bundesamt • 24932 Flensburg

Die Durchführung der zulassungsrechtlichen Bestimmungen (hierzu gehört auch die Zuteilung amtlicher Kennzeichen) ist nicht Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Hierfür zuständig sind die unteren Verkehrsbehörden der Bundesländer (Zulassungsbehörden). Aus diesem Grunde kann ich in der Angelegenheit nur grundsätzlich Stellung nehmen:

Die Durchführung der zulassungsrechtlichen Bestimmungen (hierzu gehört auch die Zuteilung amtlicher Kennzeichen) ist nicht Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Hierfür zuständig sind die unteren Verkehrsbehörden der Bundesländer (Zulassungsbehörden).

Die Anbringung und Ausgestaltung amtlicher Kennzeichen wird im § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Danach gelten Fahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, als Leichtkrafträder. Das Muster und die Maße des Kennzeichens für Leichtkrafträder ist in der Anlage 5 zum § 60 Abs. 1 StVZO aufgeführt. Für diese Fahrzeuge ist daher grundsätzlich (die letzte Entscheidung darüber liegt natürlich bei den Zulassungsbehörden) die Kennzeichengröße 255 x 130 oder 250 x 130 anzuwenden.

Für die Genehmigung von Ausnahmen im Zusammenhang mit Vorschriften der StVZO sind die höheren Verwaltungsbehörden der Länder zuständig. Die Zuständigkeit kann jedoch innerhalb der einzelnen Länder auf die Zulassungsbehörden delegiert werden. Hierbei handelt es sich um länderinterne Regelungen bei denen das KBA nicht beteiligt ist.

Text zur Vorlage:
Informationsblatt für das Straßenverkehrsamt ( pdf-Datei -  58 KB)


Verkleinertes zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 der Anlage Va
Kleines Kennzeichen- unverbindliche Angaben -
 
 Schweizer RS zulassen
Schweizer RS zulassen - ein Erfahrungsbericht

Liebe Kreidlerfreunde, ich will mal kurz berichten, wie ich meine 72 RS aus der Schweiz angemeldet bekommen habe:

- Mit Fragmenten der Maschine, aber mit Rahmen, zum Zoll und möglichst niedrigen Kaufpreis angeben.

- Kreidler schön fertig gemacht.

- Auskunftsersuchen aus dem Zentralen Fahrzeugregister (§23, StVZO), Achtung, ist nur einen Monat gültig

- Kurzzeitkennzeichen vom Straßenverkehrsamt geholt (10,50€ + 5€ Schild)

- Mit der Kreidler zum TÜV und Betriebserlaubnis beantragt. Der Prüfer hat schon ohne Aufforderung das kleine Kennzeichen in die BE eingetragen. (ca. 53 €)

- Dann mit allen Papieren zum Straßenverkehrsamt. Wichtig: Die wollen einen Eigentumsnachweis, die original Schweizer Papiere reichen nicht. Also einen Kaufvertrag mitnehmen. Noch mal ca. 45€ latzen und bekommt endlich das kleine Nummernschild.

Ich freue mich auf die RS und wollte das mal berichten

Grüsse Dirk

 Ersatzpapiere
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