Führerschein A1

Kann mit dem Führerschein A1ein Kleinkraftrad 50ccm gefahren werden?

§ 76 Übergangsrecht FeV

§ 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)

Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Resümee

Grundsätzlich dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, lediglich Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h führen (Mindestalter 16 Jahre). Die Größe des Hubraums spielt in dieser Frage keine Rolle. Ich habe mir zur Sicherheit auch nochmal den § 76 FeV ("Übergangsrecht") angesehen. Ausnahmen von der "80 km/h-Beschränkung" sind dort nicht aufgeführt.
Es dürfen also von 16- 17 jährigen Klasse A1 Inhabern nur Kleinkrafträder alten Rechtes mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit bis 80 km/h gefahren werden. Erlaubt sind also bis ca. Bj. ´66 Super 5/TS-GT.
Spätere Fahrzeuge sollten entsprechend gedrosselt werden, z.b. duch Änderung der Endübersetzung. Dieses muß dann dem zuständigen Tüv vorgeführt werden, der diese Änderung einträgt. Dann steht dem Fahren mit dem Führerschein A1 nichts mehr im Wege.

Achtung: Wer vor Erreichen des Mindestalters bereits ein Leichtkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h führt, macht sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar (vgl. § 21 StVG).

Stand: Juni 2001 -Quellen:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


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